Wie überall steht und fällt Ihre "Existenz" in Frankreich mit dem Bankkonto. Dass Sie ein solches haben, belegen Sie mit dem "RIB", dem "relevé d’identité bancaire". Diesen Beleg erhalten Sie in beliebiger Auflage, sobald Sie ein Bankkonto eröffnet haben und geben es dann überall dort ab, wo nach Ihrer Bankverbindung gefragt wird. Der "RIB" geht an den Arbeitgeber, falls Ihr Gehalt überwiesen wird und wird auch vom Vermieter oder Immobilienmakler vor Unterzeichnung des Mietvertrages verlangt. Allerdings können Sie ohne festen Wohnsitz in Frankreich kein Bankkonto eröffnen…
Häufigstes Zahlungsmittel ist in Frankreich inzwischen die Kreditkarte, gefolgt vom Scheck. Dauerauftrag und Einzugsermächtigung existieren zwar, werden aber weitaus seltener als in Deutschland genutzt. Häufig sind beide auch gebührenpflichtig. Der "TIP" ("Titre Interbancaire de Paiement") wird von öffentlichen Dienstleistern genutzt. Sie bezahlen mit Ihrer Bankunterschrift auf einem Formular, müssen aber die Existenz Ihres Bankkontos durch den "RIB" nachweisen. Vorteil: Sie brauchen keinen Scheck.
