Sozialversicherung / Krankenversicherung
Wenn Sie in Frankreich eine Arbeitsstelle antreten, wird Ihr Arbeitgeber Sie in der obligatorischen Sozialversicherung, der Caisse Nationale d’Assurance Maladie (CNAM) anmelden. Diese umfasst Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle und Altersvorsorge. Die Beiträge werden direkt vom Gehalt einbehalten. Vor Ort wird die CNAM durch die „Caisse Primaire d’Assurance“ (CPAM) vertreten.
Wie auch in Deutschland existiert in Frankreich eine Krankenversicherungskarte, die sogenannte "Carte Vitale". Dennoch müssen Sie im Krankheitsfall das Arzthonorar sowie die Kosten für Medikamente zunächst selbst zahlen, ähnlich wie in Deutschland die Privatpatienten.
