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Praktische Hinweise

 

Praktische Hinweise

Die Anerkennung der in Frankreich erbrachten Leistungen an der Heimathochschule erfolgt für Teilnehmer universitärer Austauschprogramme relativ problemlos, da in diesen Fällen meist schon im Voraus geregelt ist, welche Leistungen erbracht und anerkannt werden müssen.
Wer nicht an einem solchen Austauschprogramm teilnimmt, sollte sich vorher an der deutschen Universität über die Möglichkeiten und eventuellen Probleme informieren.
In einigen Gleichstellungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich sind die wichtigsten Details bereits offiziell geregelt.

 

Aufenthaltsgenehmigung

Innerhalb der Europäischen Union gilt die Freizügigkeit der Bürger. Grenzen und Aufenthaltsgenehmigung gehören damit der Vergangenheit an.
Allerdings sieht die Wirklichkeit in vielen Fällen anders aus: Es gibt nach wie vor Studierendensekretariate und Behörden, die die Aufenthaltserlaubnis verlangen. Sie wird auf der Präfektur Ihres Wohnortes ausgestellt. Sie benötigen dazu einen Personalausweis oder Reisepass, eine internationale Geburtsurkunde, 3 Passfotos und einen offiziellen Nachweis über den Wohnsitz in Frankreich (z.B. Mietvertrag, denn es gibt in Frankreich kein Einwohnermeldeamt).
Es kann Ihnen passieren, dass die Präfektur sich weigert, Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen, da Sie ja EU-Bürger sind. Verweisen Sie dann auf die Hochschule oder die Behörde, die die Vorlage der Aufenthaltserlaubnis verlangt bzw. bitten Sie umgekehrt die Hochschule oder die Behörde, sich mit dem Sachbearbeiter der Präfektur in Verbindung zu setzen, mit dem Sie zu tun hatten. Auch wenn Sie sich wie Don Quichotte im Kampf mit den Windmühlenflügeln vorkommen, ist es leider nicht zu ändern, dass diese unerquicklichen Behördengänge an Ihnen hängen bleiben.

 

Krankenversicherung

In Frankreich sind alle Studenten pflichtversichert. Zur Einschreibung ist ein Krankenversicherungsnachweis vorzulegen. Im Normalfall wendet man sich nur an die Krankenkasse im Heimatland und lässt sich eine Europäische Versicherungskarte ausstellen. Privatversicherte Studierende müssen ebenfalls einen Nachweis über ihre Krankenversicherung vorlegen. Fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse direkt nach und lassen Sie sich eine Bescheinigung ausstellen, dass Sie gegebenenfalls auch in Frankreich versichert sind.

Diese Regelung ist weitgehend unbekannt. Bei der französischen CPAM hilft oft das Stichwort "Frontalier inverse" weiter. Manche Ersatzkassen in Deutschland haben ebenfalls keine Erfahrung mit dem Formular E106. Und der Status Ihrer deutschen Versicherungskarte ist auch nicht mit allen Lesegeräten der Ärzte kompatibel.

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Unterbringung

Um eine Unterkunft zu finden, muss man auf alle Fälle früh anfangen zu suchen!!! Es bieten sich verschiedene Möglichkeiten:

Studentenwerk (Crous/Cnous)
Das französische Studentenwerk bietet ähnlich wie in Deutschland den Studierenden soziale Dienste an, wie Verpflegung in den Restaurants Universitaires oder die Unterbringung in Studentenwohnheimen. Ein Zimmer muss jedoch rechtzeitig beantragt werden, da man nicht automatisch ein Anrecht auf einen Platz hat.

Private Wohnheime / Foyers
Eine Alternative zu den Wohnheimen des Studentenwerkes bilden private Studentenwohnheime und sogenannte Foyers. Die Adressen können Sie ebenfalls beim Studentenwerk erfragen.

Private Unterkunft
Wer lieber privat ein Zimmer mieten möchte, der sollte im Internet suchen oder sich die Wohnungsanzeigen in den lokalen Zeitungen ansehen. Eine billige Alternative bieten Wohngemeinschaften mit anderen Studenten. Diese findet man auch im Internet oder durch Aushänge an den Universitäten.
www.colocation.fr
 

 

Wohngeld

Sie sollten immer daran denken, dass Sie in jedem Fall einen Mietvertrag abschließen. Denn nur mit Mietvertrag können Sie bei der CAF, der Caisse d’Allocations Familiales, eine Beihilfe beantragen. Die jeweiligen Adressen finden Sie unter www.caf.fr oder in den örtlichen Telefonbüchern.
Wichtig: Hierfür benötigen sie ein Konto in Frankreich.

 

Wohnungssteuer

Schließlich soll noch die so genannte "Taxe d’habitation", eine Art Wohnsteuer, erwähnt werden. Sie fällt jährlich an und ist je nach Stadt bzw. Nähe des Wohngebietes zur Innenstadt unterschiedlich hoch. Die "taxe d’habitation" muss jeder zahlen. Die einzige Ausnahme bilden Wohnungen / Zimmer beim französischen Studentenwerk (CNOUS / CROUS)
Bei möblierten Appartements oder Zimmer wird sie häufig vom Vermieter entrichtet und auf die Nebenkosten umgelegt. Sie merken also gar nicht, dass Sie sie zahlen.


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Eine Veranstaltung der Deutsch-Französischen Hochschule


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